Das One Stop Shop Verfahren (kurz: OSS Verfahren) ist seit dem 01.07.2021 fester Bestandteil der EU-Umsatzsteuerregelungen für den Onlinehandel. Für E-Commerce-Unternehmen, die an Privatkunden innerhalb der EU verkaufen, ist das Verfahren heute Standard.
Dieser Artikel beschreibt das OSS-Verfahren einfach erklärt, zeigt OSS-Verfahren Voraussetzungen, den geltenden OSS-Verfahren Schwellenwert und typische Anwendungsfälle aus der Praxis.
OSS Verfahren: Grundlagen und Zielsetzung
Das OSS Verfahren vereinfacht die Abwicklung der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen innerhalb der EU.
Seit Einführung des One Stop Shop Verfahrens gelten:
- keine nationalen Lieferschwellen mehr
- ein einheitlicher EU-weiter OSS-Verfahren Schwellenwert
Dieser liegt bei 10.000 EUR netto und bezieht sich auf die Summe aller EU-Umsätze an Privatkunden pro Jahr.
Wird dieser Wert überschritten, muss die OSS Verfahren Umsatzsteuer des jeweiligen Bestimmungslandes angewendet werden. Die Meldung erfolgt zentral über das OSS-Portal im Ansässigkeitsstaat des Unternehmens.
OSS-Verfahren UStG: freiwillig, aber faktisch Standard
Die Teilnahme am OSS-Verfahren UStG ist rechtlich freiwillig. In der Praxis ist sie für die meisten Onlinehändler alternativlos.
Ohne Nutzung des One Stop Shop Verfahrens wären erforderlich:
- separate steuerliche Registrierungen in mehreren EU-Ländern
- mehrere Umsatzsteuervoranmeldungen
- erhöhter Abstimmungsaufwand mit Steuerberatern
Das OSS Verfahren bündelt diese Pflichten in einer zentralen Meldung.
OSS-Verfahren Voraussetzungen: Wann greift OSS?
Das OSS Verfahren betrifft:
- Lieferungen an Privatkunden (B2C) innerhalb der EU
- elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen
Nicht über OSS gemeldet werden:
- B2B-Umsätze mit gültiger Umsatzsteuer-ID
Diese Umsätze werden weiterhin regulär im Rahmen der nationalen Umsatzsteuer erklärt.
Lieferungen von Deutschland an deutsche Kunden bleiben nationale Umsätze und fallen nicht unter das OSS Verfahren.
Auch für Kleinunternehmer gilt: Wird der OSS-Verfahren Schwellenwert überschritten, greift die EU-weite Steuerpflicht unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.
Wer profitiert vom One Stop Shop Verfahren – und wo wird es komplex?
Klare Vorteile haben Händler, die:
- aus einem Lager in Deutschland versenden
- überwiegend B2C-Geschäfte innerhalb der EU abwickeln
Komplexer wird das OSS Verfahren, wenn:
- mehrere EU-Lager genutzt werden
- Warenverbringungen stattfinden
- Programme wie Amazon FBA oder PAN-EU im Einsatz sind
Für Importe aus Drittländern bis 150 EUR Warenwert gilt ergänzend das one-stop-shop steuer-Sonderverfahren IOSS.
OSS Verfahren: Beispiel aus dem laufenden Betrieb
Ein deutscher Onlinehändler verkauft über seinen Shop an Privatkunden in Frankreich, Spanien und Italien.
Sobald die EU-Umsätze zusammen den OSS-Verfahren Schwellenwert überschreiten, müssen die jeweiligen nationalen Umsatzsteuersätze angewendet werden.
Die OSS Verfahren Umsatzsteuer wird:
- zentral gemeldet
- gesammelt gezahlt
- ohne zusätzliche Auslandsregistrierungen abgewickelt
OSS Verfahren heute korrekt umsetzen (Stand 2026)
Für Onlinehändler ist entscheidend, dass:
- im Shop länderspezifische Steuersätze korrekt hinterlegt sind
- Zahlungsanbieter und Marktplätze sauber angebunden sind
- die OSS-Umsätze eindeutig von nationalen und B2B-Umsätzen getrennt werden
Diese Trennung ist Grundlage für:
- korrekte OSS-Meldungen
- saubere Finanzbuchhaltung
- reibungslose Übergabe an Steuerberater oder DATEV
Bei Lieferungen an EU-Privatkunden besteht keine Rechnungspflicht. Wird dennoch eine Rechnung ausgestellt, muss sie den Vorgaben des Landes entsprechen, in dem die OSS-Verfahren UStG-Registrierung erfolgt ist, in der Regel Deutschland, und die ausländische Umsatzsteuer ausweisen.
Häufig gestellt Fragen zum OSS Verfahren
Das OSS Verfahren erlaubt Onlinehändlern, die Umsatzsteuer für EU-weite B2C-Verkäufe zentral über ein einziges Portal zu melden und zu zahlen, statt in jedem EU-Land separat steuerlich registriert zu sein.
Der OSS-Verfahren Schwellenwert liegt bei 10.000 EUR netto pro Jahr und gilt EU-weit für alle B2C-Umsätze zusammen.
Die OSS-Verfahren Voraussetzungen sind:
- Lieferung an Privatkunden innerhalb der EU
- Überschreiten des Schwellenwerts oder freiwilliger Verzicht darauf
- keine gültige Umsatzsteuer-ID des Kunden
Ein Händler verkauft an Privatkunden in mehreren EU-Ländern. Nach Überschreiten des Schwellenwerts wird die jeweilige OSS Verfahren Umsatzsteuer angewendet und zentral über das One Stop Shop Verfahren gemeldet.




